Begutachtung
Seit dem Jahr 2019 erstelle ich im Auftrag von Gerichten und Staatsanwaltschaften als psychologische Gutachterin Prognose- und Schuldfähigkeitsgutachten über Angeklagte, Inhaftiere und Untergebrachte im Straf- und Maßregelvollzug.
Bei der Erstellung meiner Gutachten folge ich den Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten (Boetticher et al., 2005) bzw. den Mindestanforderungen für Prognosegutachten (Boetticher et al., 2006). Darüber hinaus bin ich erfahren in der Anwendung anerkannter wissenschaftlicher Vorhersageinstrumente (u.a. PCL-R, HCR-20, SVR-20, Static-99, Stable-2007 und Acute-2007 und LSI-R).
Seit 2022 befinde ich mich in Weiterbildung zur Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs.
➔ Weitere Informationen zu meiner gutachterlichen Tätigkeit finden sie hier.