Honorar

Da ich nicht über eine Kassenzulassung verfüge, ist die direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht möglich. In Einzelfällen kann dennoch eine Erstattung der Behandlungskosten durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung erfolgen.

Mein Honorar für eine psychotherapeutische Sitzung (50 Min.) beträgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) 122,40 € (GOP 870, 2,8x).

Ein Erstgespräch biete ich zu einem reduzierten Satz von 80 € an.

Im Falle einer Behandlung auf Selbstzahler:innenbasis muss keine Beantragung der Therapie erfolgen, was bedeutet, dass keine Informationen an Dritte (z.B. Krankenkasse) weitergegeben werden.

Die Rechnung kann ggf. bei der Steuer geltend gemacht werden.

Eine Übernahme der Therapie durch die gesetzlichen Krankenkassen ist in vielen Fällen über das Kostenerstattungsverfahren nach §13 SGB V möglich. Dieses muss vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. 

Bei Fragen zum Ablauf der Kostenerstattung können Sie mich gerne kontaktieren.

Mein Honorar für eine psychotherapeutische Sitzung (50 Min.) beträgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) 122,40 € (GOP 870, 2,8x).

Private Krankenkassen übernehmen davon in der Regel 100,55 €.

Die Heilfürsorge übernimmt in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei Soldat:innen und Polizist:innen.