Honorar

Da ich nicht über eine Kassenzulassung verfüge, ist die direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht möglich. In Einzelfällen kann dennoch eine Erstattung der Behandlungskosten durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung erfolgen.

Mein Honorar für eine psychotherapeutische Sitzung (50 Min.) beträgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) 122,40 € (GOP 870, 2,8x).

Ein Erstgespräch biete ich zu einem reduzierten Satz von 80 € an.

Im Falle einer Behandlung auf Selbstzahler:innenbasis muss keine Beantragung der Therapie erfolgen, was bedeutet, dass keine Informationen an Dritte (z.B. Krankenkasse) weitergegeben werden.

Die Rechnung kann ggf. bei der Steuer geltend gemacht werden.

Eine Übernahme der Therapie durch die gesetzlichen Krankenkassen ist in vielen Fällen über das Kostenerstattungsverfahren nach §13 SGB V möglich. Dieses muss vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. 

Bei Fragen zum Ablauf der Kostenerstattung können Sie mich gerne kontaktieren.

In der Regel übernehmen Privatversicherungen und Bei­hilfe­stellen die Kosten für eine ambulante Psycho­the­rapie. Der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen sowie die Formalitäten für den Antrags­pro­zess hängen von Ihrem individuellen Ver­siche­rungs­vertrag ab. Bitte erkundigen Sie sich daher vor Thera­pie­beginn über Ihre persönlichen Ver­trags­bedingungen und fordern Sie die notwendigen Antragsformulare für eine ambulante Psychotherapie an.

Die Abrechnung durch Privatversicherungen und Beihilfestellen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Dabei orientiere ich mich an den am 01.07.2024 in Kraft getretenen Abrechnungsempfehlungen für psychotherapeutische Leistungen von Bundesärztekammern, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträgern von Bund und Ländern und dem Verband der privaten Krankenversicherungen.

Die Heilfürsorge übernimmt in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei Soldat:innen und Polizist:innen.